Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Im Oktober 2016 wird die erste Facharztprüfung für das neue Sonderfach Orthopädie und Traumatologie abgehalten. Dazu prinzipielle Informationen.

Zur Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Turnusärzte/innen in Facharzt-Ausbildung zum Sonderfach Unfallchirurgie, die gemäß § 27 Abs. 4 ÄAO 2015 während ihrer Turnusausbildung umsteigen, können nach mindestens 44 Monaten Ausbildungszeit im neuen oder alten Sonderfach zur Prüfung antreten.

Fachärzte/Fachärztinnnen für Unfallchirurgie, die in der Ärzteliste eingetragen sind und in der § 34 Kommission bewertet wurden bzw. bereits einen Bescheid erhalten haben. Die Absolvierung der speziellen ergänzende Ausbildung im Ausmaß von bis zu 27 Monaten ist keine Voraussetzung.

Falls Sie Facharzt/Fachärztin für Unfallchirurgie sind, können Sie sich, auch ohne zuvor einen Antrag gemäß § 34 ÄAO 2015 gestellt zu haben, zur Facharztprüfung anmelden. Wir weisen Sie darauf hin, dass auch in diesem Fall zur Erlangung des Facharzttitels „Orthopädie und Traumatologie“ nach ÄAO 2015 etwaig nachzuholende Ausbildungsinhalte bzw. -zeiten nachgewiesen werden müssen.

Falls Unklarheiten bestehen bitten wir um Kontaktaufnahme mit den unfallchirurgischen Mitgliedern des Prüfungsausschusses „Orthopädie und Traumatologie“:
Prim. Dr. Andreas Pachucki, Prim. Prof. Dr. Karl Peter Benedetto und Dr. Richard Maier.

mit kollegialen Grüßen

R. Maier


 

Dr. RICHARD MAIER

Bundesfachgruppenobmann Unfallchirurgie in der ÖÄK

T:   +43 676 4222300  ·

M: maier.richard@aon.at